WenobisCare
1. Vertragsgegenstand
Der Anbieter bietet dem Kunden eine Garantieverlängerung unter der Marke WenobisCare an. Zusätzlich kann der Kunde die erweiterte Garantie WenobisCare+ erwerben, die auch Schäden durch Vandalismus abdeckt. Die Garantieverlängerung bezieht sich auf die Modelle VDM10 und SDM10 der Videosprechanlagen der Firma Metzler.
2. Leistungen von WenobisCare
Die Garantieverlängerung WenobisCare gewährt dem Kunden folgende Leistungen für die Dauer der Vertragslaufzeit:
- Reparatur oder Austausch von defekten Geräten und Komponenten der Modelle VDM10 und SDM10, die auf Material- oder Verarbeitungsfehler zurückzuführen sind.
- Kostenübernahme für Arbeitszeit und Ersatzteile im Rahmen der Reparatur.
- Telefonischer Support bei technischen Problemen oder Fragen zur Funktionalität der Videosprechanlagen.
Die Garantieverlängerung beginnt mit der Lieferung der Videosprechanlage an den Kunden und hat eine Dauer von 3 Jahren, 5 Jahren oder 10 Jahren, je nach Wahl des Kunden.
3. Leistungen von WenobisCare+
Die Option WenobisCare+ bietet zusätzlich zu den in WenobisCare genannten Leistungen einen erweiterten Schutz bei Schäden durch Vandalismus, die von Dritten verursacht wurden.
Die Inanspruchnahme der Leistung bei Vandalismusschäden setzt eine polizeiliche Anzeige voraus. Ein Nachweis dieser Anzeige muss dem Anbieter innerhalb von 14 Tagen nach Schadenseintritt vorgelegt werden.
4. Ausschlüsse
Die folgenden Schäden und Situationen sind nicht durch die Garantieverlängerung (weder WenobisCare noch WenobisCare+) abgedeckt:
- Schäden durch unsachgemäße Installation oder falsche Handhabung der Modelle VDM10 und SDM10 durch den Kunden.
- Äußere Einflüsse wie Feuer, Wasser, Blitzschlag, Überspannung (außer bei Vandalismus bei WenobisCare+).
- Softwarefehler, die durch unsachgemäße Bedienung oder nicht autorisierte Modifikationen entstehen.
- Verschleißteile wie Batterien, sofern der Schaden nicht durch einen Materialfehler bedingt ist.
- Kosten für den Einsatz von Drittanbietern, die nicht vom Anbieter beauftragt wurden.
5. Pflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, die Modelle VDM10 oder SDM10 gemäß den Anweisungen des Herstellers und des Anbieters zu bedienen und regelmäßig zu warten. Sollte ein Defekt oder Schaden auftreten, ist der Kunde verpflichtet, den Anbieter unverzüglich zu informieren und Reparaturen nur von autorisierten Fachkräften durchführen zu lassen.
6. Kosten und Zahlungsbedingungen
WenobisCare für das Modell VDM10
Die Kosten für WenobisCare für das Modell VDM10 richten sich nach der gewählten Laufzeit:
- 3 Jahre: € 6,99 monatlich
- 5 Jahre: € 5,99 monatlich
- 10 Jahre: € 4,99 monatlich
WenobisCare+ für das Modell VDM10
Für die erweiterte Garantie WenobisCare+, die zusätzlich Vandalismusschäden abdeckt, gelten für das Modell VDM10 folgende Preise:
- 3 Jahre: € 9,99 monatlich
- 5 Jahre: € 8,99 monatlich
- 10 Jahre: € 7,99 monatlich
WenobisCare für das Modell SDM10
Die Kosten für WenobisCare für das Modell SDM10 betragen:
- 3 Jahre: € 8,99 monatlich
- 5 Jahre: € 7,99 monatlich
- 10 Jahre: € 6,99 monatlich
WenobisCare+ für das Modell SDM10
Für die erweiterte Garantie WenobisCare+, die zusätzlich Vandalismusschäden abdeckt, gelten für das Modell SDM10 folgende Preise:
- 3 Jahre: € 11,99 monatlich
- 5 Jahre: € 10,99 monatlich
- 10 Jahre: € 9,99 monatlich
Die Zahlung erfolgt monatlich per Lastschriftverfahren. Die erste Zahlung ist bei Vertragsabschluss fällig.
7. Laufzeit und Kündigung
Der Vertrag über die Garantieverlängerung tritt mit der Lieferung der Videosprechanlage in Kraft und hat eine Laufzeit von 3, 5 oder 10 Jahren, abhängig von der vom Kunden gewählten Option.
Eine automatische Verlängerung nach Ablauf der Vertragslaufzeit ist ausgeschlossen. Nach Ende der vereinbarten Laufzeit erlischt die Garantieverlängerung automatisch und der Vertrag kann nicht erneut abgeschlossen werden. Eine vorzeitige Kündigung während der Laufzeit ist nicht möglich.
8. Haftung
Der Anbieter haftet nur für Schäden, die aus der Nichterfüllung der vertraglich zugesicherten Leistungen resultieren. Eine weitergehende Haftung, insbesondere für Folgeschäden, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
9. Schlussbestimmungen
- Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.
- Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Saarbrücken.